LKW Führerschein
Klasse C1
Fahrzeugart: Mittlere LKW
- Vorbesitz B erforderlich
- Mindestalter: 18 Jahre
- Geltungsdauer 5 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten
Theoretische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Theoretische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden zu je 90 min.
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunde
Klasse C1E
Fahrzeugart: Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird
Solo
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden
- Vorbesitz B erforderlich
- Mindestalter: 18 Jahre
- Geltungsdauer 5 Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse C1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden
Zug
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
2 Fahrstunden
Klasse C
Fahrzeugart: Schwere LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter:
a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung oder für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten
Theoretische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
10 Doppelstunden zu je 90 min.
Theoretische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 min.
Theoretische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse D
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
2 Doppelstunden zu je 90 min.
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse C1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
1 Fahrstunden
Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird
Solo
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden
Zug
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
Erforderliche Unterlagen für die Führerscheinstelle:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Klasse CE
Fahrzeugart: Lastzüge
- Vorbesitz Klasse C erforderlich
- Beinhaltet Klassen: C1E, BE und T sowie DE bei Besitz von D
- Geltungsdauer 5 Jahre
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C undAnhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter:
a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung oder für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Theoretische & Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts & der Sonderfahrten
Theoretische Ausbildung
Grundunterricht:
6 Doppelstunden zu je 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht:
4 Doppelstunden zu je 90 min.
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse C
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben wird
Solo
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
3 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
1 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
0 Fahrstunden
Zug
Bei Vorbesitz der Klasse C
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen:
5 Fahrstunden
Schulung auf Autobahnen oder
autbahnähnlichen Kraftfahrstraßen:
2 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:
3 Fahrstunden
Erforderliche Unterlagen für die Führerscheinstelle:
- Biometrisches Passbild
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
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